Allgemeine Geschäftsbedingungen der vhs Neuburg

 

1. Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt mit einer Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die vhs zustande. Die Anmeldung kann erfolgen durch:

· Zahlung der Kursgebühr

· Eintragung in die Teilnehmerliste oder Weitermeldeliste

Die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Die Anmeldungen werden bei der vhs in zeitlicher Reihenfolge vorgenommen.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig.

Bankgebühren, die bei einer Rückbuchung von Kursgebühren anfallen und die vom Teilnehmer zu vertreten ist (z.B. wegen Kontounterdeckung oder unberechtigtem Widerruf der Abbuchung), gehen zu seinen Lasten. Eine Bezahlung der Gebühr beim Kursleiter ist nicht möglich. Ausgenommen sind zusätzliche Materialkosten. Diese sind im Kurs an den Kursleiter zu entrichten, sofern im Programmheft nichts anderes angegeben ist. Für Lehrgänge und Sprachkurse im Ausland gelten besondere Bedingungen. Gutscheine werden nicht ausbezahlt.

3. Rücktritt vom Vertrag

Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten

· wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

· wenn der/die von der vhs verpflichtete DozentIn aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z.B. Krankheit), ausfällt.

Der/die Hörer/in kann bis 3 Tage (Werktage) vor Kursbeginn durch schriftliche Erklärung vom Unterrichtsvertrag zurücktreten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 3,- einbehalten. Bei Kursen, in denen Materialkosten anfallen, werden diese erhoben, wenn bis zu 7 Tagen (Werktage) vor Kursbeginn keine Abmeldung erfolgt. Diese Regelung gilt auch für Teilnehmer mit einer Flatrate.

Die Volkshochschule behält sich vor, Teilnehmern bei ungebührlichem oder sonst den Kursverlauf störendem Verhalten nach erfolgloser Abmahnung einen bereits gebuchten Platz für die Kursteilnahme ersatzlos zu entziehen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung der Kursgebühr und etwaiger schon ausgegebener Zahlungen für Kursmaterial besteht dann nicht.

4. Mindestteilnehmerzahlen

Kurse können auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden, wenn alle angemeldeten Teilnehmer mit einer Aufzahlung einverstanden sind. Die Höhe der Aufzahlung erfahren Sie von Ihrem Kursleiter. Eine Reduzierung der Unterrichtsstunden ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Aufzahlungen sind spätestens einen Tag nach dem zweiten Unterrichtstermin in der vhs-Geschäftsstelle vorzunehmen. Nach dem 2. Unterrichtstag bleibt die Aufzahlung auch bei nachträglichen Anmeldungen bestehen.

Für den Bereich Sprachen gilt eine besondere Gebührenregelung:

Beispiel Standardkurs (7 oder mehr Teilnehmer)

12 x 1,5 Std.: 60 €

6 Teilnehmer: 70 € (10 € Aufpreis)

5 Teilnehmer: 84 € (24 € Aufpreis)

Kleinstgruppen unter 5 Teilnehmern sind nur in Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung möglich.

Es gilt der Anmeldestand der 2. Kursstunde. Änderungen nach der 2. Kursstunde sind ausgeschlossen.

5. Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teil­nahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.

6. Nutzungsbedingungen vhs-Parkplatz

Die Nutzung des vhs-Parkplatzes ist ausschließlich auf die Dauer des Kurses oder Anliegens an der vhs begrenzt. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgeschleppt.

7. Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

8. Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9. Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erschei­nenden Kursprogramms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abga­be von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

Anmeldeverfahren

Anmeldeverfahren

- persönliche Anmeldung
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder Bezahlung des Teilnahmeentgelts in bar. Die quittierte Anmeldebescheinigung wird Ihnen direkt ausgehändigt.

- Anmeldung per Telefon
während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.

- Anmeldung per Telefax
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich.Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular.

- Anmeldung per Post
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte verwenden Sie dazu das Anmeldeformular.

- Anmeldung per E-Mail
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte geben Sie die im Anmeldeformular erbetenen Daten an.

- Anmeldung per Internet (Login-Hompage)
ist nur in Verbindung mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Anmeldung per Telefon, Telefax, Post oder E-Mail keine schriftliche Bestätigung seitens des Seminaranbieters erfolgen kann. Wir benachrichtigen Sie nur bei Veranstaltungsausfall oder Änderungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Teilnahmeentgelt und Zahlung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung des Seminaranbieters wird ein Entgelt fällig. Wenn nicht anders vermerkt, sind Kosten für Lernmittel, Unterrichtsmaterialien und Arbeitsmaterialien nicht im Entgelt enthalten. Die Bezahlung des Entgelts kann per Lastschriftverfahren oder in bar erfolgen. Überweisungen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Empfohlen wird eine Bezahlung per Lastschriftverfahren. In diesem Fall erteilen Sie uns bitte eine Einzugsermächtigung. Die Abbuchung erfolgt nach Veranstaltungsbeginn. Bei Rücklastschrift wird ein Bearbeitungsentgelt von 6,-- € erhoben.
Bei unterbelegten Sprachkursen wird erst abgebucht, wenn sich alle Teilnehmer mit dem Staffelpreis einverstanden erklärt haben.

Rücktritt

durch die Einrichtung

Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.

durch den Teilnehmer

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Teilnahmebescheinigung

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teil­nahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden.
 

Haftung

Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.