Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an einem Integrationskurs:
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, können als Selbstzahler teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat ein Berechtigungsschein?
Die Teilnehmergebühr beträgt in allen Modulen nur 220,- € pro Modul. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
Die Abschlussprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühren rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprachkurs und Orientierungskurs) berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Neuzuwanderer, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Spätaussiedler erhalten ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde bzw. bei den Jobcentern oder der BVA. Häufig werden sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.
Folgende Personen können selbst einen Berechtigungsschein beantragen:
- Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern
- Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
- Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia
- Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs.2 Satz 3 AufenthG sowie anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
- Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wie beantrage ich einen Berechtigungsschein beim Bundesamt?
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Formulars und leiten dieses weiter.
Sie können den Vorgang erheblich beschleunigen und Wartezeiten bei uns vermeiden, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und an das Bundesamt schicken:
Drucken Sie den Antrag aus über die Homepage des Bundesamtes:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Formulare und Anträge
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Passes an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf
Und wenn ich den Berechtigungsschein erhalten habe?
Mit dem Berechtigungsschein werden Sie kostenlos bei uns eingestuft und beraten und können sich für freie Kursplätze anmelden.
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, können als Selbstzahler teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat ein Berechtigungsschein?
Die Teilnehmergebühr beträgt in allen Modulen nur 220,- € pro Modul. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
Die Abschlussprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühren rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprachkurs und Orientierungskurs) berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Neuzuwanderer, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Spätaussiedler erhalten ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde bzw. bei den Jobcentern oder der BVA. Häufig werden sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.
Folgende Personen können selbst einen Berechtigungsschein beantragen:
- Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern
- Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
- Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia
- Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs.2 Satz 3 AufenthG sowie anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
- Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wie beantrage ich einen Berechtigungsschein beim Bundesamt?
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Formulars und leiten dieses weiter.
Sie können den Vorgang erheblich beschleunigen und Wartezeiten bei uns vermeiden, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und an das Bundesamt schicken:
Drucken Sie den Antrag aus über die Homepage des Bundesamtes:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Formulare und Anträge
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Passes an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf
Und wenn ich den Berechtigungsschein erhalten habe?
Mit dem Berechtigungsschein werden Sie kostenlos bei uns eingestuft und beraten und können sich für freie Kursplätze anmelden.
Integration
Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an einem Integrationskurs:
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, können als Selbstzahler teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat ein Berechtigungsschein?
Die Teilnehmergebühr beträgt in allen Modulen nur 220,- € pro Modul. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
Die Abschlussprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühren rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprachkurs und Orientierungskurs) berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Neuzuwanderer, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Spätaussiedler erhalten ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde bzw. bei den Jobcentern oder der BVA. Häufig werden sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.
Folgende Personen können selbst einen Berechtigungsschein beantragen:
- Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern
- Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
- Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia
- Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs.2 Satz 3 AufenthG sowie anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
- Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wie beantrage ich einen Berechtigungsschein beim Bundesamt?
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Formulars und leiten dieses weiter.
Sie können den Vorgang erheblich beschleunigen und Wartezeiten bei uns vermeiden, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und an das Bundesamt schicken:
Drucken Sie den Antrag aus über die Homepage des Bundesamtes:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Formulare und Anträge
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Passes an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf
Und wenn ich den Berechtigungsschein erhalten habe?
Mit dem Berechtigungsschein werden Sie kostenlos bei uns eingestuft und beraten und können sich für freie Kursplätze anmelden.
Integrationskurs Modul 1
Wann:
ab Mo. 08.04.2024, 8.30 Uhr
Wo:
Nr.:
18F024B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Integrationskurs Modul 2
Wann:
ab Mo. 10.06.2024, 8.30 Uhr
Wo:
Nr.:
18F024C
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alphabetisierungskurs Modul 2
Wann:
ab Mo. 04.03.2024, 8.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 102
Nr.:
18F042
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alphabetisierungskurs Modul 3
Wann:
ab Mo. 15.04.2024, 8.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 102
Nr.:
18F043
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alphabetisierungskurs Modul 4
Wann:
ab Mi. 15.05.2024, 8.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 108
Nr.:
18F044
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alphabetisierungskurs Modul 5
Wann:
ab Mi. 26.06.2024, 8.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 108
Nr.:
18F045
Status:
Keine Anmeldung möglich
Eltern-Integrationskurs Modul 4
Wann:
ab Do. 22.02.2024, 8.30 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 109
Nr.:
18F035
Status:
Keine Anmeldung möglich
Eltern-Integrationskurs Modul 5
Wann:
ab Do. 11.04.2024, 8.30 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 109
Nr.:
18F036
Status:
Keine Anmeldung möglich
Eltern-Integrationskurs Modul 6
Wann:
ab Mo. 03.06.2024, 8.30 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 109
Nr.:
18F037
Status:
Keine Anmeldung möglich
Abend-Integrationskurs Modul 4
Wann:
ab Di. 30.04.2024, 18.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F019
Status:
Keine Anmeldung möglich
Integrationskurs Orientierungskurs
Wann:
ab Mo. 11.03.2024, 13.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F025
Status:
Keine Anmeldung möglich
Test Leben in Deutschland
Abschlusstest des Orientierungskurses
Wann:
ab Fr. 26.04.2024, 9.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F025B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Abschlusstest des Integrationskurses
Wann:
ab Fr. 12.07.2024, 9.45 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F029E
Status:
Keine Anmeldung möglich
Integrationskurs
Modul 6
Wann:
ab Mo. 04.03.2024, 8.15 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F033
Status:
Keine Anmeldung möglich
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Abschlusstest des Integrationskurses
Wann:
ab Fr. 03.05.2024, 9.45 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F033B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Integrationskurs
Orientierungskurs
Wann:
ab Mo. 06.05.2024, 8.15 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F034
Status:
Keine Anmeldung möglich
Test Leben in Deutschland
Abschlusstest des Orientierungskurses
Wann:
ab Mi. 03.07.2024, 9.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F034B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Abschlusstest des Integrationskurses
Wann:
ab Sa. 13.07.2024, 9.45 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F039B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Einbürgerungstest
Politik, Gesellschaft und Kultur
Wann:
ab Fr. 12.04.2024, 10.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F048B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Einbürgerungstest
Politik, Gesellschaft und Kultur
Wann:
ab Fr. 28.06.2024, 10.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 110
Nr.:
18F049
Status:
Keine Anmeldung möglich
Zweitschriftlernerkurs
Modul 2
Wann:
ab Fr. 01.03.2024, 8.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 202
Nr.:
18F022
Status:
Keine Anmeldung möglich
Zweitschriftlernerkurs
Modul 3
Wann:
ab Di. 30.04.2024, 8.00 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 202
Nr.:
18F023
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alpha-Integrationskurs am Nachmittag
Modul 10
Wann:
ab Mo. 25.03.2024, 13.15 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 202
Nr.:
18F029B
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alpha-Integrationskurs am Nachmittag
Modul 11
Wann:
ab Di. 30.04.2024, 13.15 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 202
Nr.:
18F029C
Status:
Keine Anmeldung möglich
Alpha-Integrationskurs am Nachmittag
Modul 12
Wann:
ab Mi. 05.06.2024, 13.15 Uhr
Wo:
vhs Gebäude, Zi. 202
Nr.:
18F029D
Status:
Keine Anmeldung möglich