Sprachen / Deutsch / Integration
Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an einem Integrationskurs:
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, können als Selbstzahler teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat ein Berechtigungsschein?
Die Teilnehmergebühr beträgt in allen Modulen nur 220,- € pro Modul. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
Die Abschlussprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühren rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprachkurs und Orientierungskurs) berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Neuzuwanderer, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Spätaussiedler erhalten ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde bzw. bei den Jobcentern oder der BVA. Häufig werden sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.
Folgende Personen können selbst einen Berechtigungsschein beantragen:
- Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern
- Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
- Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia
- Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs.2 Satz 3 AufenthG sowie anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
- Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wie beantrage ich einen Berechtigungsschein beim Bundesamt?
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Formulars und leiten dieses weiter.
Sie können den Vorgang erheblich beschleunigen und Wartezeiten bei uns vermeiden, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und an das Bundesamt schicken:
Drucken Sie den Antrag aus über die Homepage des Bundesamtes:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Formulare und Anträge
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Passes an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf

Und wenn ich den Berechtigungsschein erhalten habe?
Mit dem Berechtigungsschein werden Sie kostenlos bei uns eingestuft und beraten und können sich für freie Kursplätze anmelden.


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Häufig gestellte Fragen zur Teilnahme an einem Integrationskurs:
Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?
Personen, die über einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs verfügen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.
Alle Interessenten, die Deutsch lernen möchten, können als Selbstzahler teilnehmen, sofern freie Kursplätze zur Verfügung stehen.
Welche Vorteile hat ein Berechtigungsschein?
Die Teilnehmergebühr beträgt in allen Modulen nur 220,- € pro Modul. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit der Kostenbefreiung durch das Bundesamt.
Die Abschlussprüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) ist kostenlos, auch bei Wiederholung.
Bei erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren (nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) erhalten Sie auf Antrag 50% der von Ihnen gezahlten Gebühren rückerstattet.
Die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprachkurs und Orientierungskurs) berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
Wo erhalte ich einen Berechtigungsschein?
Neuzuwanderer, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Spätaussiedler erhalten ihren Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde bzw. bei den Jobcentern oder der BVA. Häufig werden sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet.
Folgende Personen können selbst einen Berechtigungsschein beantragen:
- Bürgerinnen und Bürger aus den EU-Ländern
- Migrantinnen und Migranten, die vor dem 1.1.2005 nach Deutschland zugewandert sind
- Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia
- Asylbewerber mit Duldung gem. § 60 Abs.2 Satz 3 AufenthG sowie anerkannte Flüchtlinge („blauer Pass“)
- Deutsche ausländischer Herkunft ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wie beantrage ich einen Berechtigungsschein beim Bundesamt?
Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Formulars und leiten dieses weiter.
Sie können den Vorgang erheblich beschleunigen und Wartezeiten bei uns vermeiden, wenn Sie den Antrag selbst ausfüllen und an das Bundesamt schicken:
Drucken Sie den Antrag aus über die Homepage des Bundesamtes:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Formulare und Anträge
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es zusammen mit einer Kopie Ihres Passes an das:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Rothenburger Str. 29
90513 Zirndorf

Und wenn ich den Berechtigungsschein erhalten habe?
Mit dem Berechtigungsschein werden Sie kostenlos bei uns eingestuft und beraten und können sich für freie Kursplätze anmelden.




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